Eine Teleskopkrone verankert eine herausnehmbare Prothese oder Zahnbrücke fest im Kiefer. Dadurch wird das Sprechen oder Essen mit herausnehmbarem Zahnersatz erleichtert. Denn eine Teleskopprothese wird von außen unsichtbar an den Restzähnen bzw. bei zahnlosem Kiefer an Implantaten befestigt.
Der Begriff Teleskopkrone dient häufig als Sammelbegriff für jegliche Art von Doppelkrone. Dies ist im Allgemeinen nicht ganz zutreffend, da sich Doppelkronen noch aufgliedern lassen:
Doppelkrone bedeutet aber nicht, dass sich zwei Zahnlücken gleichzeitig schließen lassen. Der Begriff leitet sich davon ab, dass sich eine Teleskopkrone aus zwei Teilen zusammensetzt, einer Primär- und einer Sekundärkrone.
Die Primärkrone ist diejenige, die vom Zahnarzt an den eigenen Zähnen fest verankert wird. Diese gleicht nicht der Form eines natürlichen Zahns, sondern sieht wie ein Kegel aus. Sie kann vom Patienten nicht selbst entnommen werden. Die Sekundärkrone wird auf dieser festgesteckt und gleicht im Gegensatz dazu einem echten Zahn. Da die Sekundärkrone vom Tragenden entnommen werden kann, zählen die Teleskopprothesen zum herausnehmbaren Zahnersatz.
Teleskopkronen werden aus Kunststoff hergestellt. Ebenso die Verblendung. Die heutigen Kunststoffe sind von ihren physikalischen und ästhetischen Eigenschaften denen der Keramik sehr nahe. Daher stellen sie eine gute Alternative dar. Zudem kann Keramik leicht springen und die Reparatur sehr zeit- und kostenaufwändig. Kunststoff ist hingegen sehr leicht zu reparieren.
Neben einer einfachen Reinigung und der Möglichkeit zur Erweiterung, sprechen noch einige andere Aspekte für den Einsatz einer Teleskopprothese:
Aufgrund des Aufbaues einer Teleskopprothese kommt es zu einem sogenannten ‚Demaskierungseffekt‘, das heißt, die metallischen Primärkronen werden sichtbar. Daneben sind folgende Aspekte als mögliche Nachteile zu berücksichtigen:
Allerdings stellen Teleskopprothesen häufig eine kostengünstigere Variante zu den Zahnimplantaten dar.
Die Kosten für Zahnersatz variieren im individuellen Fall. Zusätzlich zu den Kosten für die Prothesen kommen noch die Behandlungskosten hinzu. Für eine Teilprothese entstehen Kosten zwischen 500 und 1.400 Euro an, für Zwischenglieder liegt der Preis zwischen 100 und 800 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen können Zuschüsse bei der gesetzlichen Krankenkasse geltend gemacht werden.
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