Kariesprophylaxe: So beugen Sie der Zahnkrankheit vor

Viele Erwachsene, aber auch Jugendliche, sind von Karies betroffen. Die Behandlung der Schäden und Folgeschäden kann schmerzhaft und langwierig sein. Doch lässt sich dieser Zahnerkrankung mit der richtigen Prophylaxe vorbeugen.

Wir geben Ihnen hier die wichtigsten Tipps rund um die Kariesprophylaxe, vor allem auch zur Vorbeugung von Karies beim Kleinkind. Denn schon in den ersten Jahren ist es wichtig, den Grundstein für gesunde Zähne zu legen. Mehr zur Krankheit Caries lesen Sie in unserem Zahnlexikon.

Sieben Punkte zur Kariesprophylaxe

Die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung, kurz DGZ, hat zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, DGZMK, eine Leitlinie zur Kariesprophylaxe veröffentlicht. Beteiligt waren neben weiteren Fachgesellschaften Wissenschaftler, Zahnärzte und Ärzte sowie weitere im Gesundheitswesen Tätige.

Anhand von wissenschaftlichen Auswertungen wurden sieben Kernempfehlungen aufgestellt. Drei davon setzen Sie selbst bei der täglichen Zahnpflege um:

  • 2 Mal täglich mit fluoridhaltiger Zahnpasta Zähne putzen
  • Zuckeraufnahme möglichst gering halten
  • Nach Mahlzeiten zuckerfreien Kaugummi kauen

Zusammen mit unserem Praxisteam können Sie auch die anderen vier Kernthemen zur Kariesprophylaxe erfolgreich umsetzen:

  • Zahnprophylaxe wahrnehmen, z.B. die professionelle Zahnreinigung
  • Weitere Fluoridierungsmaßnahmen
  • Auftragen eines Chlorhexidin-Lacks mit mindestens 1% CHX (bei Bedarf)
  • Versiegelung aller kariesgefährdeter Fissuren

Gerne beraten wir Sie in der Zahnvilla Wassenberg persönlich und stellen Ihnen ein individuelles Programm zur Karies-Vorbeugung zusammen.

Neue Regelungen bei der Kariesfrüherkennung

Am 1. Juli 2019 trat eine neue Richtlinie des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in Kraft. Diese beinhaltet neue Leistungen zur Vorbeugung von Karies bei Kleinkindern. Die wichtigsten Änderungen für gesetzlich Krankenversicherte sind:

  • Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen können ab sofort bereits ab dem 6. Lebensmonat wahrgenommen werden. Bisher war dies erst für Kinder ab 3 Jahren vorgesehen.
  • Zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat ergibt sich daher ab sofort ein Anspruch auf drei Untersuchungen zur Kariesfrüherkennung.
  • Zwischen dem 3. und dem 6. Lebensjahr bleibt das Anrecht auf drei Termine zur Kariesprophylaxe bestehen.
  • Zudem werden die Kassenleistungen um das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung erweitert. Diese Leistung erhalten Kinder zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat zweimal je Kalenderhalbjahr. Und das unabhängig davon, ob bei den Kindern eine kariöse Läsion vorliegt.

Die neu hinzugekommenen Termine zur Vorbeugung von Karies beim Kleinkind dienen auch für die Aufklärung der Eltern über mögliche Karies-Ursachen. Ebenso soll darin die Verwendung von Fluoridierungsmittel, analog zu den drei Kernempfehlungen, abgefragt werden.

Nicht erst mit der neuen Richtlinie bieten wir Ihnen und Ihrem Kind im Rahmen unserer Kinderzahnheilkunde eine professionelle Kariesprophylaxe! Auch online bauen wir unser Beratungsangebot immer weiter aus. Lesen Sie beispielsweise, wie Milchzähne am besten gepflegt werden, um Nuckelflaschenkaries vorzubeugen.